Gernot Gruber: Info zu Hilfen bei explodierten Heizkosten

„Das von der Bundesregierung geschnürte Hilfspaket für diejenigen, die nicht mit Gas heizen und dennoch unter den stark angestiegenen Heizkosten gelitten haben, ist auch im Südwesten angekommen“, sagt Gernot Gruber. Der Landtagsabgeordnete lässt dabei durchblicken, dass das Geld auch hätte schneller abrufbar sein können. „Dafür ist die Antragstellung verständlich formuliert,“ lobt der Abgeordnete.

Wer seine Wohnung mit Öl, Pellets, Koks, Flüssiggas, Holz oder anderen Energieträgern beheizt, die er nicht aus einer Rohrleitung bezieht, und fürs Heizen im letzten Jahr mindestens doppelt so viel gezahlt hat wie das Jahr davor, der kann sich ab dem 8. Mai auf einem Internetportal erkundigen, ob er einen Härteantrag stellen kann – und diesen dort auch gleich einreichen.

Alternativ kann der Antrag ausgedruckt und zur Post gebracht werden.
Der Antragsteller erhält dann – zusätzlich zu den 300 Euro Entlastungsgeld– 80 Prozent der Heizkosten erstattet, die ihm über deren Verdopplung hinaus entstanden sind. Für die Verwaltbarkeit und die Finanzierbarkeit gilt der Unterstützungskorridor zwischen 100 Euro und maximal 2.000 Euro. Lagen die Heizkosten im Jahr 2021 bspw. bei 1.500 Euro, fängt die Förderung bei 3.125 Euro an; wer 4.000 Euro bezahlen musste, erhält 800 Euro; und ab Heizkosten in Höhe von 5.500 Euro, d.h. ab Mehrkosten von über 4.000 Euro gibt es den Maximalbetrag von 2.000 Euro.

Link zum Auskunfts-Portal mit der Möglichkeit den Antrag zu stellen:
https://um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/versorgungssicherheit/energieversorgung-in-deutschland/haertefallfonds-fuer-privathaushalte

Auf diesem Rechner können Sie überschlägig prüfen, ob Sie antragsberechtigt sind:
https://www.stmas.bayern.de/energiekrise/hfh-rechner.php