Lucha antwortet Gruber zu Corona-Testmöglichkeiten

Als die Landesregierung am 3.12.2021 die Schnelltestpflicht gemäß der sogenannten „2G+“-Regel einführte, wurde viel Verwirrung erzeugt.
Zunächst galt eine Schnelltestpflicht für alle, am Freitagabend folgte Baden-Württemberg dann dem Nachbarland Rheinland-Pfalz und befreite „geboosterte“ Menschen von der Schnelltestpflicht.

Chefvirologe Drosten vom RKI geht davon aus, dass bei frisch geimpften Menschen ein Schnelltest gar nicht anschlägt, auch wenn sie an Corona erkrankt sind (wg. der niedrigen Viirenlast bei geimpften Menschen). Aufgrund der Proteste in der Bevölkerung und aus der Gastronomie kündigte die Landesregierung am Sonntag, den 5.12. an, dass alle vollständig geimpften Personen, deren Impfschutz nicht älter als 6 Monate ist, auch von der Schnelltestpflicht befreit sind.
Gemäß der aktuell gültigen Corona-Verordnung wurden die 6 Monate auf 3 Monate verkürzt, da gegen die neue Variante Omikron der Impfschutz schneller nachlässt.

Landtagsabgeordneter Gernot Gruber (SPD) hatte Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) gleich am Morgen des 4.12.2021  zu den überraschend und überstürzt eingeführten neuen Regelungen angeschrieben.

Unter anderem stellte Gruber dem Minister folgende Fragen:

  1. Kontrolliert werden soll mit der CovPassCeck app – diese informiert aber nicht darüber, ob die Person zweit- oder drittgeimpft ist. Wie soll konkret der Nachweis geführt werden?
  2. Können Tests der Betriebe bestätigt werden, so dass Bürger/innen, die morgens im Betrieb getestet sind, mittags oder abends damit ins Restaurant oder Kino gehen können?
  3. Gleiche Frage für die von ausgebildeten Testbeobachtern der Vereine durchgeführten Tests.
  4. Gilt die Regelung des Testnachweises für Schülerinnen und Schüler bis 17 Jahre durch die Tests an der Schule unbefristet?

Nun kam die Antwort vom Minister. Zur nur eingeschränkten funktionierenden Kontroll-app merkt Lucha an, dass der Nachweis für die Drittimpfung auch anders geführt werden könne.

Wichtig ist dem Abgeordneten Gernot Gruber, dass der Minister bestätigt hat, dass Tests, die von Betrieben oder Vereinen beaufsichtigt und dokumentiert werden, 24 Stunden lang gelten und so auch für den Besuch im Kino oder im Restaurant genutzt werden können.

Grundsätzlich bestätigt der Minister, dass es für Schülerinnen und Schüler ausreicht, sich als Schüler auszuweisen, um zu belegen, dass sie regelmäßig getestet werden. Da in den Ferien natürlich nicht getestet wird, verlangt das Kultusministerin bis zum 9. Januar auch von Schülern mit nicht aktuellem Impfschutz den Nachweis eines Schnelltests. Noch offen ist, wie lange die Tests in den Schulen als Testnachweis reichen – etwa auch für die Jugendarbeit in Sportvereinen und Jugendorganisationen. Landtagsabgeordneter Gernot Gruber will sich als sportpolitischer Sprecher seiner Fraktion dafür einsetzen, dass die in der Schule durchgeführten Tests Kinder und Jugendliche zur Teilnahme an den Angeboten unserer Vereine und Jugendorganisationen berechtigen.

04.12.2021: Schreiben des Abgeordneten Gernot Gruber an Sozialminister Manfred Lucha
22.12.2021: Anwort vom Minister