Es ist ein Recht, das allen zusteht, das Petitionsrecht. Und es bedeutet, dass sich jedermann, der sich durch Entscheidungen von Ämtern und Behörden benachteiligt fühlt, mit seiner Petition, also seinem Anliegen, an den Landtag wenden kann.
Um solche Sorgen und Nöte kümmert sich der Petitionsausschuss. Als Anwalt der Bittsteller bemüht er sich darum, den jeweiligen Sachverhalt aufzuklären und Lösungsvorschläge zu unterbreiten, die den Interessen der Beteiligten gerecht werden. Nähere Hinweise zum Petitionsverfahren finden Sie in der Petitionshilfe.
Für Eingaben an den Landtag gelten keine besonderen Formvorschriften. Wichtig ist jedoch, dass Sie Ihr Anliegen schriftlich schildern und auch die Behörde oder Stelle nennen, deren Entscheidung vom Petitionsausschuss überprüft werden soll. Ihre Eingabe können Sie schriftlich per Post oder per Fax einreichen. Der Brief muss Ihre vollständige Anschrift enthalten und persönlich unterschrieben sein. Eingaben sind zu richten an:
Landtag von Baden-Württemberg
Petitionsausschuss
Konrad-Adenauer-Str. 3
70173 Stuttgart
Fax: 0711 2063 540
Eine Petition kann auch online eingereicht werden.
Prozess:
1. Petent/in reicht eine Petition ein
2. Petitionsbüro und Petitionsausschussvorstizende prüfen die Zulässigkeit
und weisen die Petition zurück oder reichen Sie an das zuständige Ministerium weiter
3. Nach Ministeriums-Stellungnahme weißt die Ausschussvorsitzende die Petition einem einem Mitglied des Petitionsausschusses zu. Regelfall: Ministerium plädiert für „keine Abhilfe“.
4. Prüfung des Falles durch das Mitglied des Petitionsausschusses.
5a) Zustimmung zur Ministeriums-Stellungnahme „keine Abhilfe“ (dann geht das überlicherweise in das schriftliche Verfahren)
5b) Ausschuss-Mitglied kommt zu anderen Schlussfolgerungen und bringt den Fall in den Ausschuss ein (Ergebnis nach Diskussion und ggf. Abstimmung: (i) Abhilfe, (ii) keine Abhilfe; (iii) keine Abhilfe, aber Überweisung des Falles an die Regierung zur Änderung von Vorschriften / Gesetzen,….
6) Ausschussmitglied gibt abschließenden Bericht an das Petitionsbüro
Weitere Informationen: